Ausgangsposition
Urheberrechtspolitik ist auch Kulturpolitik. Mit einer klaren Position unter Einbeziehung unserer kulturpolitischen und netzpolitischen Kompetenz, haben wir als Partei einen singulären politischen Standpunkt. Dieses Papier soll für die Zusammenführung der Standpunkte aller innerparteilichen Bereiche die Position der BAG Kultur darstellen.
Grüne Politik bewertet Fortschritt an seinen Konsequenzen für die menschliche Gesellschaft und die natürlichen Lebensgrundlagen. Sie bezieht in den politischen Standpunkt immer eine ausgewogene Betrachtung und die Abwägung aller betroffenen Interessen unter besonderer Beachtung der gesamtgesellschaftlichen Weiterentwicklung mit ein. Der Beschluss „Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!“ der Bundesdelegiertenkonferenz vom 27.11.2011 in Kiel fordert, dass „das Urheberrecht […] die Potenziale der Digitalisierung weder ignorieren noch behindern“ darf. Wir müssen definieren, welche Potenziale mit einer grünen Idee von gesellschaftlichem Fortschritt vereinbar sind. Die Deklaration der Menschenrechte zeigt in Artikel 27 genau die beiden Pole, zwischen denen sich grüne Urheberrechts- respektive Kulturpolitik bewegen muss.
1. Jeder hat das Recht am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen“
(Artikel 27, Deklaration der Menschenrechte, 1948)