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13Nov

Arbeitslosengeld für Kurzbeschäftigte praxisnaher gewähren

Viele Künstler und Kreative haben mit der Arbeitslosenversicherung seit jeher ein Problem, so manche Arbeitnehmer in den neuen Dienstleistungsbranchen trifft es inzwischen auch: Wer in seinem Beruf üblicherweise keine Dauerstelle hat, sondern jeweils für einige Monate bei wechselnden Arbeitgebern angestellt ist, muss zwar Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen – in Zeiten ohne Arbeit erhält er aber in den seltensten Fällen Arbeitslosengeld. Denn die gesetzlichen Anspruchshürden sind in der Praxis nur für Versicherte aus einer Dauerbeschäftigung leicht zu überwinden. Seit diesem Mittwoch ist klar, dass es für die Betroffenen (in der Fachsprache: „überwiegend kurzbefristet Beschäftigte“) auch im Jahr 2016 bei diesem umstrittenen Zustand bleibt.

[…]

Der Koalitionsvertrag sieht analog zu einer Gewerkschaftsforderung vor, die sogenannte Rahmenfrist zu verlängern: Anstatt in zwei Jahren müssten die zwölf Monate Beschäftigungszeit dann nur verteilt auf drei Jahre zusammenkommen. Die Grünen schlagen einen etwas anderen Weg vor: Schon nach vier Monaten Beitragszahlung solle ein kurzzeitiger Anspruch auf zwei Monate Arbeitslosengeld entstehen; entsprechend solle es nach sechs Monaten Arbeit für drei Monate Arbeitslosengeld geben. Das sei unbürokratisch und praxisnah, betonte Pothmer. Auf jeden Fall dürfe es nicht dabei bleiben, dass Menschen in die Arbeitslosenkasse einzahlten, dann aber bei Arbeitslosigkeit nichts herausbekämen und in Hartz IV rutschten.

Das ist die Kurzversion des Artikels über die Position von Brigitte Pothmer in der FAZ vom 12. November 2015. Hier geht es zu dem Artikel im Wortlaut.

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